Neue Corona-Schutzverordnung NRW ab dem 20.08.2021 !!!

Liebe Mitglieder, liebe Eltern unserer Judo-Kids, liebe Judofreunde,

gemäß neuer Corona-Schutzverordnung NRW ist ab dem 20.08.2021 die Teilnahme an unserem Training (sowie sogar das Betreten unserer Räumlichkeiten) nur noch unter Einhaltung der GGG-Regeln möglich.

• Das heißt, man ist entweder „negativ getestet“ (gemäß Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder gemäß PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) – für Schüler gilt ein aktueller Schülerausweis als Testnachweis. Kinder bis zum Schuleintritt sind laut der neuen Verordnung ohne Vornahme eines Coronatest getesteten Personen gleichgestellt. Zum Schutz unserer ehrenamtlichen Trainer*innen und Übungsleiter*innen verlangen wir von diesen Teilnehmern jedoch die Vorlage eines Negativ-Tests.

• Oder man gilt als „genesen“ (gemäß positivem PCR-Test nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate).

• Oder man ist „durchgeimpft“ (gemäß Impfnachweis mindestens 2 Wochen nach der letzten notwendigen Impfung).

Bitte weisen Sie Ihren GGG-Status (oder den Ihres Kindes) den Trainern (oder dem Vorstand) vor Ort nach.

Eine Teilnehmerbeschränkung entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung. Eine vorherige Anmeldung zum Training ist daher nicht mehr notwendig.

Leider ist es uns nur unter diesen Voraussetzungen erlaubt, mit Ihnen, bzw. Ihren Kindern Judo zu machen. Wir sind nicht selbst für diese Regelungen verantwortlich und möchten deshalb darüber auch nicht diskutieren müssen.

Viele Grüße

gez.
Die Abteilungsleitung
(Edgar Korthauer und Marco Dudziak)

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Autor: Marco Dudziak